Das Honorar für die Erstattung von Gutachten richtet sich nach der Honorartafel der unverbindlichen Honorarempfehlung für Wertermittlungen, herausgegegeben vom Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. - BDGS.
Diese Honorarempfehlung ist angelehnt an §34 HOAI in der bis zum 17.08.2009 gültigen Fassung.
Ebenso ist es möglich nach Stundenaufwand abzurechnen.
Gemeinsam mit Ihnen kann der Sachverhalt und die Bewertungsaufgabe besprochen werden und ich erstelle Ihnen vorab ein Angebot.
Das Honorar für Aufgaben im Bereich der Baubetreuung kann sich richten nach:
Der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Teil II - Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten-§ 10 ff.
Nach einer pauschalen Vereinbarung
Nach Stundensatz
Das Honorar setzt sich aus einem Grund- und Erfolgshonorar zusammen.
Grundhonorar: Das Grundhonorar staffelt sich nach den aufgeführten Immobilientypen:
Eigentumswohnungen € 250,00 Einfamilienhäuser € 350,00 Mehrfamilienhäuser nach Absprache
Erfolgshonorar: Wenn bei den weiteren Verhandlungen Einsparungen erzielt werden, wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 20% der Einsparung fällig. Das Grundhonorar wird angerechnet.