Zur Person
Immobilienbewertung
Haus-Check
Baubetreuung
Honorar
Referenzen
Kontakt
Impressum


Das Honorar für die Erstattung von Gutachten richtet sich nach der Honorartafel der unverbindlichen Honorarempfehlung für Wertermittlungen, herausgegegeben vom Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. - BDGS.

Diese Honorarempfehlung ist angelehnt an §34 HOAI in der bis zum 17.08.2009 gültigen Fassung.

Ebenso ist es möglich nach Stundenaufwand abzurechnen.

Gemeinsam mit Ihnen kann der Sachverhalt und die Bewertungsaufgabe besprochen werden und ich erstelle Ihnen vorab ein Angebot.



Das Honorar für Aufgaben im Bereich der Baubetreuung kann sich richten nach:

Der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Teil II - Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden              Ausbauten-§ 10 ff.

Nach einer pauschalen Vereinbarung

Nach Stundensatz



Das Honorar setzt sich aus einem Grund- und Erfolgshonorar zusammen.

Grundhonorar:
Das Grundhonorar staffelt sich nach den aufgeführten Immobilientypen:

 Eigentumswohnungen                      € 250,00             
 Einfamilienhäuser                            € 350,00
 Mehrfamilienhäuser                         nach Absprache

Erfolgshonorar:
Wenn bei den weiteren Verhandlungen Einsparungen erzielt werden, wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 20% der Einsparung fällig. Das Grundhonorar wird angerechnet.